Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge

Vorsorge bedeutet, vorausschauend das zu regeln, was Ihnen bei Eintreten eines vorübergehenden Schwächezustandes, einer Urteilsunfähigkeit oder Todesfall wichtig ist. Mit der Vorsorge klären Sie wer Ihre persönlichen Anliegen vertritt und in Ihrem Sinn handeln soll. Sie können Ihre Vorsorge vielseitig, detailliert oder auch nur für das wichtigste bestimmen. Im komplexen System von Recht, Finanzen und persönlicher Sorge ist jede Vorsorge besser als gar keine. 

In einer Vorsorge steht die Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben im Zentrum. Es geht um finanzielle Verhältnisse und rechtliche Ansprüche, wie auch um das persönliche Lebensmodell und soziale Beziehungen. Die Vorsorge kann herausfordernd sein, nicht selten auch zu inneren und sozialen Konflikten führen, diese nun ihren Raum einnehmen. 

Vorsorge ist der ganzheitliche Blick auf das eigene Leben, wie es war und wie es sich noch verändern könnten. Auf diesem umfassenden Weg bin ich Ihre Beraterin, gemeinsam mit Ihnen gehe ich den Weg und die Entscheidungen, die Sie für sich bestimmen.

  • Vorsorgeauftrag
  • In einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens (Art. 360 ff. ZGB), im Falle Sie durch ein Ereignis oder Krankheit urteilsunfähig werden. Diese Person vertritt Ihre Interessen und erledigt Ihre Angelegenheiten. Das Erstellen eines Vorsorgeauftrag wird allen volljährigen Personen empfohlen.

    Die Übertragung des Handelns im Vorsorgeauftrag bringt hohes Vertrauen in die ernannte Person und deren Fähigkeit Ihren Anliegen gerecht zu werden. Bei eingetroffener Urteilsunfähigkeit (z.B. Demenz) muss der Vorsorgeauftrag von der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) validiert werden.

    Das Validierungsverfahren der KESB kann 3-6 Monate dauern, es ist empfohlen für diese Überbrückungszeit parallel zum Vorsorgeauftrag eine oder mehrere individuelle Vollmachten zu erstellen.

    Sie erfahren von mir Beratung und Begleitung zur Klärung und Definierung Ihrer Wünsche beim Erstellen des Vorsorgeauftrages mit Einhaltung der Formvorschrift (nach Vorlage, Beispiel oder frei / handschriftlich oder öffentlich beurkundet (Art. 361 ZGB)). Ihren Angehörigen stehe ich bei Fragen zum Ablauf der Validierung durch die KESB und als Unterstützung in der Phase der Umsetzung und Vertretung zur Verfügung.

  • Patientenverfügung
  • Die Patientenverfügung enthält die Anweisungen für medizinische und lebensverlängernde Massnahmen, sie tritt bei Verlust der Urteilsfähigkeit in Kraft. Das Erstellen einer Patientenverfügung wird allen volljährigen Personen empfohlen.

    Die Patientenverfügung kann von jeder urteilsfähigen Person selbstbestimmt erstellt werden. Die spezifischen Fragenkataloge und Themen beim Ausfüllen einer Patientenverfügung können in der Auseinandersetzung mit Leben, Sterben und Werten zu persönlichen Herausforderungen führen. Die Patientenverfügung ist weit mehr als ein paar Wünsche in Worte gefasst, das professionelle Dokument öffnet den Zugang zu den Werten des eigenen Lebens. Daher kann das Thematisieren des Inhaltes im Beziehungs- und Familienumfeld auch auf Unverständnis und Diskussion stossen.

    Die in der Patientenverfügung ernannte Vertretung sollte vor dem Erstellen angefragt und über den Inhalt informiert werden.

    Ich berate und begleite Sie in der Klärung und Definierung Ihrer Wünsche, Werte und Haltungen beim Ausfüllen der Formulare Patientenverfügung. Ich biete Ihnen eine professionelle feinfühlige, fachliche und neutrale Gesprächsmoderation bei Ihrer Eröffnung und Übergabe der Patientenverfügung an Ihre Angehörigen / Vertrauensperson.
    Ich biete für Angehörige und Vertretungsperson eine Begleitung auf dem Weg zur Umsetzung einer Patientenverfügung, weil die niedergeschriebenen Entscheide oft zugleich eine Entlastung wie auch ein schwerer, sehr emotionaler Schritt sind.

  • Vollmacht
  • Individuelle Regelungen können nötig sein, wenn Angehörige ihre noch urteilsfähigen Eltern, Gosseltern oder andere Angehörige in Administration und Finanzen unterstützen möchten.  

    Solche Regelungen sind bestimmte Abmachungen von mindestens zwei Personen (natürliche/juristische Person). Im Idealfall sind diese Abmachungen schriftlich abgefasst und den nächsten Angehörigen eröffnet. Eine individuelle Regelung setzt in der Norm eine Vollmacht für die zu unterstützende Person voraus. Mit einer Vollmacht erteilt eine urteilsfähige Person einer Vertrauensperson das für sie stellvertretende Handeln und Unterschreiben. Eine Vollmacht kann im Einzelnen oder als Generalvollmacht erteilt werden, bei zweitem ist Achtsamkeit geboten, da sie sehr umfassend sein kann. Eine in Kraft tretende Vollmacht bedingt keine Urteilsunfähigkeit, sie kann als Unterstützung zur Erledigung deren alltäglichen Administration mit Post, Bank, Versicherung, Wohnen u.a. dienen.

    Vollmachten sind oft schnell erteilt, auch mündlich gültig, jedoch ist die Schriftlichkeit empfohlen. Es gibt gute Vorlagen diese sind aber häufig als Standard verfasst und müssen genau verstanden werden, damit nur für das individuell gewünschte Handeln eine Bevollmächtigung erteilt wird. Spezifische Dienstleistungen z.B. Post, Bank, teils Versicherung verlangen die Verwendung ihrer spezifischen Formulare. Die Vollmachten erlöschen im Regelfall bei Inkrafttreten eines Vorsorgeauftrages, welcher durch die KESB validiert wurde.

    Ich unterstützte Sie im selbstbestimmten Entscheiden und Schreiben zum Erteilen einer Vollmacht in spezifischen Bereichen. Meine Beratung gilt auch für Angehörige, die z.B. für ihre Eltern im Rahmen der Vorsorge und Entlastung, mehr Unterstützung übernehmen und diesbezüglich die Verantwortung und Vollmacht klären möchten.

  • Bestattungsvorsorge
  • Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Todesfall bedeutet im Besonderen auch die Akzeptanz der Endlichkeit des Lebens. Die Regelung eines Todesfalls ist für Angehörige eine schwere zu tragende Aufgabe zwischen Trauer, Administration und Organisation. Die niedergeschriebenen Wünsche für den eigenen Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine Entlastung im Entscheiden und Durchführen der verschiedensten Aufgaben.

    Der Tod ist die natürliche Folge des Lebens, und doch ist es eine schwere Thematik, die aufwühlend und belastend sein kann. Das Thematisieren des eigenen Todesfalles kann auf Unverständnis führen, besonders wenn die Person die durchschnittliche Lebenserwartung noch nicht erreicht hat oder keine lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wurde.

    Ich biete Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Verfassen der eigenen Wünsche im Todesfall und Vorsorge für individuelle Situationen wie allfällige Betreuung von Tieren und Kindern (Sorgerechtsverfügung), Zugang zu online Konten, Nachlass, Kontaktliste, Konfliktklärung im Beziehungssystem und weiteres.

In einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens (Art. 360 ff. ZGB), im Falle Sie durch ein Ereignis oder Krankheit urteilsunfähig werden. Diese Person vertritt Ihre Interessen und erledigt Ihre Angelegenheiten. Das Erstellen eines Vorsorgeauftrag wird allen volljährigen Personen empfohlen.

Die Übertragung des Handelns im Vorsorgeauftrag bringt hohes Vertrauen in die ernannte Person und deren Fähigkeit Ihren Anliegen gerecht zu werden. Bei eingetroffener Urteilsunfähigkeit (z.B. Demenz) muss der Vorsorgeauftrag von der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) validiert werden.

Das Validierungsverfahren der KESB kann 3-6 Monate dauern, es ist empfohlen für diese Überbrückungszeit parallel zum Vorsorgeauftrag eine oder mehrere individuelle Vollmachten zu erstellen.

Sie erfahren von mir Beratung und Begleitung zur Klärung und Definierung Ihrer Wünsche beim Erstellen des Vorsorgeauftrages mit Einhaltung der Formvorschrift (nach Vorlage, Beispiel oder frei / handschriftlich oder öffentlich beurkundet (Art. 361 ZGB)). Ihren Angehörigen stehe ich bei Fragen zum Ablauf der Validierung durch die KESB und als Unterstützung in der Phase der Umsetzung und Vertretung zur Verfügung.

Die Patientenverfügung enthält die Anweisungen für medizinische und lebensverlängernde Massnahmen, sie tritt bei Verlust der Urteilsfähigkeit in Kraft. Das Erstellen einer Patientenverfügung wird allen volljährigen Personen empfohlen.

Die Patientenverfügung kann von jeder urteilsfähigen Person selbstbestimmt erstellt werden. Die spezifischen Fragenkataloge und Themen beim Ausfüllen einer Patientenverfügung können in der Auseinandersetzung mit Leben, Sterben und Werten zu persönlichen Herausforderungen führen. Die Patientenverfügung ist weit mehr als ein paar Wünsche in Worte gefasst, das professionelle Dokument öffnet den Zugang zu den Werten des eigenen Lebens. Daher kann das Thematisieren des Inhaltes im Beziehungs- und Familienumfeld auch auf Unverständnis und Diskussion stossen.

Die in der Patientenverfügung ernannte Vertretung sollte vor dem Erstellen angefragt und über den Inhalt informiert werden.

Ich berate und begleite Sie in der Klärung und Definierung Ihrer Wünsche, Werte und Haltungen beim Ausfüllen der Formulare Patientenverfügung. Ich biete Ihnen eine professionelle feinfühlige, fachliche und neutrale Gesprächsmoderation bei Ihrer Eröffnung und Übergabe der Patientenverfügung an Ihre Angehörigen / Vertrauensperson.
Ich biete für Angehörige und Vertretungsperson eine Begleitung auf dem Weg zur Umsetzung einer Patientenverfügung, weil die niedergeschriebenen Entscheide oft zugleich eine Entlastung wie auch ein schwerer, sehr emotionaler Schritt sind.

Individuelle Regelungen können nötig sein, wenn Angehörige ihre noch urteilsfähigen Eltern, Gosseltern oder andere Angehörige in Administration und Finanzen unterstützen möchten.  

Solche Regelungen sind bestimmte Abmachungen von mindestens zwei Personen (natürliche/juristische Person). Im Idealfall sind diese Abmachungen schriftlich abgefasst und den nächsten Angehörigen eröffnet. Eine individuelle Regelung setzt in der Norm eine Vollmacht für die zu unterstützende Person voraus. Mit einer Vollmacht erteilt eine urteilsfähige Person einer Vertrauensperson das für sie stellvertretende Handeln und Unterschreiben. Eine Vollmacht kann im Einzelnen oder als Generalvollmacht erteilt werden, bei zweitem ist Achtsamkeit geboten, da sie sehr umfassend sein kann. Eine in Kraft tretende Vollmacht bedingt keine Urteilsunfähigkeit, sie kann als Unterstützung zur Erledigung deren alltäglichen Administration mit Post, Bank, Versicherung, Wohnen u.a. dienen.

Vollmachten sind oft schnell erteilt, auch mündlich gültig, jedoch ist die Schriftlichkeit empfohlen. Es gibt gute Vorlagen diese sind aber häufig als Standard verfasst und müssen genau verstanden werden, damit nur für das individuell gewünschte Handeln eine Bevollmächtigung erteilt wird. Spezifische Dienstleistungen z.B. Post, Bank, teils Versicherung verlangen die Verwendung ihrer spezifischen Formulare. Die Vollmachten erlöschen im Regelfall bei Inkrafttreten eines Vorsorgeauftrages, welcher durch die KESB validiert wurde.

Ich unterstützte Sie im selbstbestimmten Entscheiden und Schreiben zum Erteilen einer Vollmacht in spezifischen Bereichen. Meine Beratung gilt auch für Angehörige, die z.B. für ihre Eltern im Rahmen der Vorsorge und Entlastung, mehr Unterstützung übernehmen und diesbezüglich die Verantwortung und Vollmacht klären möchten.

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Todesfall bedeutet im Besonderen auch die Akzeptanz der Endlichkeit des Lebens. Die Regelung eines Todesfalls ist für Angehörige eine schwere zu tragende Aufgabe zwischen Trauer, Administration und Organisation. Die niedergeschriebenen Wünsche für den eigenen Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine Entlastung im Entscheiden und Durchführen der verschiedensten Aufgaben.

Der Tod ist die natürliche Folge des Lebens, und doch ist es eine schwere Thematik, die aufwühlend und belastend sein kann. Das Thematisieren des eigenen Todesfalles kann auf Unverständnis führen, besonders wenn die Person die durchschnittliche Lebenserwartung noch nicht erreicht hat oder keine lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wurde.

Ich biete Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Verfassen der eigenen Wünsche im Todesfall und Vorsorge für individuelle Situationen wie allfällige Betreuung von Tieren und Kindern (Sorgerechtsverfügung), Zugang zu online Konten, Nachlass, Kontaktliste, Konfliktklärung im Beziehungssystem und weiteres.