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Wie ist es eigentlich, über das Leben eines Menschen zu entscheiden?

Mein Grosi fragte mich viele Jahre vor ihrem Tod, ob ich ihr im „Ernstfall“ helfen würde. Meine Bedingung, alles musste in Patient*innenverfügung, Vorsorgeauftrag und Bestattungsvorsorge niedergeschrieben sein.

Es war ein Sonntag, als mein Grosi mich anrief und sagte, es gehe ihr schlecht. Zwei Tage später kam der Anruf von ihrer Hausärztin, Grosi sei im Spitalnotfall. Als Vertrauensperson wurde ich gebeten ins Spital zu fahren, Vorort erklärt die Ärztin: «Diagnose Krebs!»

Grosi kannte diese Diagnose schon seit einigen Monaten, sie hat entschieden nur Schmerzen zu behandeln und alle anderen Massnahmen abgelehnt.

Das medizinische Fachpersonal war sich einig, dass nun eine Verlegung auf die Palliativstation nötig sei. Grosis Gesundheit verschlechterte sich in wenigen Tagen so weit, dass sie nicht mehr ansprechbar war.
Gemäss Patient*innenverfügung wurde ich als eingetragene Person gebeten über die weiteren Massnahmen zu entscheiden.

Im Beisein meiner Mutter habe ich mit der Hausärztin nochmals alle Frage geklärt und alle Möglichkeiten diskutiert. Dann der Moment, meine Worte: „wir stellen das letzte lebenserhaltende Medikament ein, wir lassen das Grosi gehen!“

Diese Worte schaudern mich noch heute. Ich habe über Leben und Tod eines Menschen entschieden, ganz legal gemäss Patient*innenverfügung.

Was es bedeutet Vertrauensperson in einer Patient*innenverfügung zu sein, das wurde mir erst nach dem Todesfall bewusst. Beim Ausfüllen der Dokumente wurde ich von niemandem über diese emotionale Herausforderung aufgeklärt.

Es gibt immer mehr Patient*innenverfügungen (gut so) aber die Aufklärung und Begleitung für die ernannte Vertrauensperson fehlt. Ich war in meiner Situation durch die Vertrauensärztin und engsten Angehörigen gut unterstütz, das kann aber auch ganz anders sein.

In meiner Dienstleistung von einfach mensch. biete ich Beratung und Begleitung für beide Parteien einer Patient*innenverfügung. Die Entscheidungen der eigenen Vorsorge soll nicht die Vertrauens-/Vorsorgeperson belasten, sondern entlasten.

30.12.2025